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Aufsatz: Migrationsgeschichte in Deutschland

Migrationsgeschichte in Deutschland

Die Beschäftigung mit der historischen Entwicklung unserer Gesellschaft ist aktueller denn je: Im Jahr 2011 lebten 80,3 Millionen EinwohnerInnen in Deutschland. Von ihnen hatten 15,96 Millionen einen Migrationshintergrund. Damit lag der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung bei knapp 19 Prozent. Zum Vergleich: 2005 betrug er noch 17,9 Prozent.

Gleichzeitig reichen die Arbeitskräfte in Deutschland nicht mehr aus, um die Nachfrage der Wirtschaft zu decken. Hier zeigen sich Parallelen zur Zeit des sogenannten Wirtschaftswunders ab Mitte der 1950er Jahre. Doch die Migrationsgeschichte in Deutschland reicht weiter zurück:

Vom Aus- zum Einwanderungsland

In Deutschland zwangen fortwährend Kriege, Glaubenskonflikte, Hungersnöte, politische Missstände und soziale Perspektivlosigkeit Menschen ihre Heimat zu verlassen. Die Bevölkerungsverluste für das Land waren enorm. Geschätzte sechs Millionen AuswanderInnen verließen zwischen 1820 bis 1920 Deutschland. Der Großteil wanderte in die USA aus. Erst der wirtschaftliche Erfolg des Deutschen Reiches in Zeiten der Industrialisierung – verstärkt ab 1890 – führte dazu, dass mehr Menschen nach Deutschland einwanderten als Deutsche auswanderten. Ausländische ArbeiterInnen arbeiteten vor allem in den Industriezentren der Kohle- und Stahlindustrie.

Die Zeit des Nationalsozialismus und die Nachkriegsjahre

Die Beschäftigung von AusländerInnen war ein sichtbares Zeichen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes. Die Lager und die täglich zur Arbeit gehenden AusländerInnen gehörten zum Alltag der einheimischen Bevölkerung. Diese schenkte diesem Umstand keine besondere Aufmerksamkeit. Die in den Nachkriegsjahren zur Schau getragene Gleichgültigkeit gegenüber der Zwangsarbeit versinnbildlicht, wie wenig sie als Verbrechen wahrgenommen wurde.

Die Zeit nach 1945 war ebenfalls geprägt von Menschen in Bewegung. Die erzwungene Mobilität von Menschen unterschiedlicher Herkunft (Flüchtlinge, Heimatvertriebene und sogenannte Displaced Persons), führte in Deutschland zu einer veränderten Struktur der Bevölkerung. Der Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen sorgte für Spannungen und Konflikte mit der ortsansässigen Bevölkerung. Insbesondere die soziokulturellen und konfessionellen Unterschiede der Vertriebenen und Flüchtlinge verursachten Probleme. Erst Ende der 1940er Jahre nahm die Zahl der Flüchtlinge und Heimatvertriebenen ab. Gleichzeitig wuchs der Bedarf an Arbeitskräften, der bald die Kapazitäten überstieg. Vor allem in der Landwirtschaft und der Schwerindustrie fehlten Arbeitskräfte.

GastarbeiterInnen als "Humankapital"

Der wirtschaftliche Aufschwung der Bundesrepublik Deutschland insbesondere übertraf die kühnsten Erwartungen. Wachstumsraten von bis zu 12,1% versetzten das Land in einen kollektiven Taumel. Innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne verringerte sich die Arbeitslosenquote von 11% im Jahre 1950 auf unter 1% im Jahre 1961. Die Bundesregierung griff auf das traditionelle Beschäftigungsmodell der vorübergehenden Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, um die Engpässe auszugleichen. Die Bundesregierung schloss das erste „Abkommen über Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften“ im Dezember 1955 mit Italien ab. Es folgten weitere Verträge: Griechenland und Spanien (1960), Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Sowohl Wirtschaft, Politik als auch die Bevölkerung gingen nur von einer kurzen Verweildauer der "GastarbeiterInnen" aus. Aus dieser Sichtweise heraus wurden keine ernsthaften sozialpolitischen oder infrastrukturellen Konzepte entwickelt, die eine längere Verweildauer berücksichtigten.

Bis 1959 hatte das erste Anwerbeabkommen mit Italien nur geringe Bedeutung. Die Zahl der Angeworbenen blieb relativ niedrig. Erst danach stieg die ausländische Bevölkerung rapide an. Bereits 1964 feierte man die Ankunft des millionsten "Gastarbeiter", des Portugiesen Rodrigues de Sá.

Die AusländerInnen arbeiteten in dieser Zeit vorwiegend als un- oder angelernte ArbeiterInnen, und zwar vor allem in solchen Bereichen in denen Akkord, Schichtsystem und Fließband anzutreffen waren. Sie besetzten Arbeitsplätze, die bei den deutschen ArbeiterInnen als unattraktiv galten. Dies ermöglichte den Aufstieg vieler Deutscher in beliebtere oder qualifizierte Positionen. Sie sorgten so für einen massiven Mobilitätsschub unter der Stammbelegschaft, ohne im gleichen Maße davon zu profitieren. Im Vergleich waren ausländische ArbeiterInnen zwar formal den deutschen ArbeiterInnen gleichgestellt, aber vor allem durch eine fehlende Ausbildung oder die Nichtanerkennung ausländischer Abschlüsse und den mangelnden Sprachkenntnissen auf die unteren Lohngruppen limitiert.

Eine wirtschaftliche Krise 1966/1967 verschärfte die Situation zwischen Deutschen und AusländerInnen. Die wachstumsgewöhnten BundesbürgerInnen empfanden die Nachkriegsrezession als tiefen Einschnitt in das Selbstwertgefühl der stolzen "Wirtschaftswunderrepublik". Die entstandene Unsicherheit führte in der Arbeitsmarktpolitik bundesweit zu kritischen Diskussionen über den Sinn der AusländerInnenbeschäftigung.

Der Anwerbestopp 1973 und seine Folgen

Der "Anwerbestopp" vom 23. November 1973 markierte das Ende der AusländerInnenanwerbung. Die weitere Zunahme der Zahl von GastarbeiterInnen aus Ländern, die nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gehörten, wurde damit ganz abgeschnitten. Vorgeschobenes Argument war der "Ölpreisschock". Tatsächlich war dies nicht mehr als ein verstärkendes Moment und ein günstiger Anlass, die Zahl der AusländerInnen zu senken. Doch der Wunsch, dass sich die "GastarbeiterInnenfrage" durch eine verstärkte Heimkehr von selbst lösen würde, war inzwischen irreal. Aus Furcht nicht mehr nach Deutschland zurückkehren zu können, verließen viele das Land nicht mehr. Ein als kurzfristig angesehene Aufenthalt der "GastarbeiterInnen" wandelte sich zum Daueraufenthalt. Über den Familiennachzug holten viele ihre Verwandten in die Bundesrepublik nach.

Die 1980er und 1990er Jahre

Nachdem die Zuwanderung in den 1980er Jahren insgesamt gering war, stiegen die Zahlen zu Beginn der 1990er wieder an. Sie übertrafen zeitweise die höchsten Raten der GastarbeiterInneneinwanderung. Den Hintergrund bildeten der Kollaps der Sowjetunion, Kriege auf dem Balkan und die Menschenrechtssituation in den kurdischen Gebieten der Türkei. Hinzu traten steigende Zahlen von AsylbewerberInnen und AussiedlerInnen. Im Zuge der Wiedervereinigung wuchsen ausländerfeindliche Ressentiments, die in gewaltsamen Ausschreitungen (Hoyerswerda, Rostock, Mölln, Solingen und anderswo) eskalierten. Mit dem Rückgang der Zuwanderung ab Mitte der 1990er sank auch die offene Gewalt gegen ausländische MitbürgerInnen.

Ein Grund für die sinkenden Zahlen war der sogenannte "Asylkompromiss" der 1993 in Kraft trat. Seitdem haben AsylbewerberInnen, die aus "verfolgungsfreien" Ländern stammen oder über sogenannte "sichere Drittstaaten" einreisen keine Chance mehr anerkannt zu werden. Da Deutschland lückenlos von "sicheren Drittstaaten" umgeben ist, haben Asyl suchende Flüchtlinge keine Möglichkeit mehr legal auf Landweg einzureisen.

2000: Vom Vererbungs- zum Territorialprinzip

Im Jahr 2000 wurde die doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt. Sie ermöglicht Kindern von in Deutschland lebenden AusländerInnen zusätzlich den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft. Dahinter steckte ein gewandeltes Verständnis der Staatsbürgerschaft. Diese kann seitdem nicht mehr nur allein durch Vererbung (ius sanguinis), sondern auch die Geburt in Deutschland (ius soli) erworben werden. Kinder von "Nicht EU-Bürgern" oder Staaten mit denen keine gesonderten Abkommen bestehen, müssen sich allerdings nach ihrer Volljährigkeit für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.

Entwicklung im neuen Millennium

Der rechtliche Rahmen

2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) in Kraft. Damit erklärte sich Deutschland faktisch zum Einwanderungsland. „Integration“ wurde als gesetzliche Aufgabe festgelegt. Das Gesetz sollte die bestehenden Verfahren vereinfachen: Aus vielen verschiedenen Aufenthaltstiteln, die selbst ExpertInnen als kompliziert bezeichneten, wurden zwei: die befristete „Aufenthaltserlaubnis“ und die unbefristete „Niederlassungserlaubnis“. Zudem sollte das Gesetz die entsprechenden Verfahren vereinfachen. Es gab außerdem zum ersten Mal gesetzlich festgelegte Sprachkurse.

Im Juli 2006 fand der erste sogenannte Integrationsgipfel statt. Daran nahmen die Bundeskanzlerin, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Medien, Gewerkschaften, Sportverbände, Arbeitgeber, Wohlfahrtsstiftungen und MigrantInnen teil. Ein Auslöser hierfür waren die Ergebnisse der PISA Studie. Diese besagte, dass der Erfolg im Bildungssystem mit der Herkunft und familiären Bildungshintergrund verbunden ist. Der Integrationsgipfel führte zur Entwicklung des Nationalen Integrationsplans. Hierbei lag der Fokus unter anderem darauf einen Dialog mit MuslimInnen herzustellen. Daraufhin gab es – ebenfalls 2006 –den ersten sogenannten Islamgipfel, an dem die Bundesregierung, islamische Verbände und Einzelpersonen teilnahmen.

Der zuvor genannte Nationale Integrationsplan wurde 2007 umgesetzt. Im selben Jahr wurde zudem das Zuwanderungsgesetz aufgrund von EU-Richtlinien geändert und ein dritter Aufenthaltstitel eingeführt, die „Erlaubnis zum Daueraufhalt-EG“. Seitdem können bislang lediglich „Gelduldete“ eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Zudem gab es Änderungen zum Nachzug von EhepartnerInnen. Diese mussten volljährig sein und einfache Deutschkenntnisse nachweisen können.

Seit dem 1. September 2008 gibt es einen Einbürgerungstest. Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen 17 von 33 Fragen richtig beantwortet werden. Der Test soll eine Hilfe zur Integration sein, indem er eine Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache, Geschichte, Gesetzen, Gesellschaft und Kultur erzwingt. Zudem wurde ein höheres Sprachniveau als zuvor gefordert.

Zahlen und Struktur der Einwanderung

In den vergangen Jahren stieg der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. 2013 waren es ca. 16,5 Millionen Menschen, also 20,5% der Gesamtbevölkerung. 2011 lag diese noch bei 19,5%, wobei in Großstädten 46% der Kinder einen Migrationshintergrund hatten. 2005 waren es 15,3 Millionen Menschen, was 19% der Bevölkerung entspricht. Der Begriff „Migrationshintergrund“ ist umstritten. Das Statistische Bundesamt definiert Personen mit Migrationshintergrund als Personen, „die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborene mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.“ Der Begriff wird seit 2005 verwendet. Jenseits dieser offiziellen Definition steht die Frage, wie sich eine Person empfindet, d.h. die Selbstwahrnehmung derjenigen, die statistisch unter diese Definition fallen.

Im Jahr 2013 kamen 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland. Zugleich gab es 797.000 Fortzüge. Hierdurch ergab sich ein Wanderungsplus von 403.000 Menschen. Dies war der höchste Wanderungsplus seit 1993. Von den 1,2 Millionen Zuzügen kamen 755.000, also 62%, aus dem EU-Raum. Das häufigste Herkunftsland war Polen.

2012 wurde die Blue Card ins Leben gerufen. Sie sollte es hoch qualifizierten Fachkräften von außerhalb der EU erleichtern, eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in der EU zu erlangen. Sie wird unter anderem wegen der hohen Lohnuntergrenze (66.000 Euro Jahresgehalt) kritisiert.

Ein weiterer Trend ist die Einwanderung von sogenannten High Potentials aus Südeuropa. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit, besonderes bei jüngeren Leuten, kommen vermehrt qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland. Im Jahr 2011 stieg beispielweise die Zahl der griechischen ZuwanderInnen um 78% und die Zahl der SpanierInnen und PortugiesInnen um mehr als 50%. Von diesen ZuwanderInnen haben 50% – 70% einen Hochschulabschluss.

Deutschland ist zudem ein beliebtes Land zum Studieren. Insgesamt gibt es in Deutschland 86.000 StudentInnen, die außerhalb von Deutschland ihre Hochschulreife erhalten haben.

Auch die Zahl der Asylantragstellenden stieg in den letzen Jahren rasant an. Zwischen 2012 und 2013 gab es einen Anstieg von 70%. Insgesamt wurden im Jahr 2013 in Deutschland 109.580 Asylerstanträge gestellt. Zwischen 2013 und 2014 stieg die Zahl nochmal um 60%. Von den Asylantragstellenden kamen 2014 23% aus Syrien, 10% aus Serbien und 8% aus Eritrea Im Januar 2015 stammten 24,6% der AntragstellerInnen aus Syrien, 14% aus dem Kosovo und 9.4% aus Serbien. Im Vergleich zu anderen Ländern wie dem Libanon oder der Türkei bietet Deutschland sehr wenigen Menschen Asyl an. Zudem sind die Städte und Kommunen oft nicht auf den Ankunft von Flüchtlingen vorbereitet. Die temporären Unterkünfte sind überfüllt und werden zu semi-permanenten Lösungen.

Vorurteile und Stereotypen

Deutschland ist zwar de facto ein Einwanderungsland, aber versteht sich noch nicht als Einwanderungsgesellschaft. Es herrschen noch immer Vorurteile und Stereotypen, die negative Auswirkungen auf das Zusammenleben in der Gesellschaft haben.

Ein Vorurteil besagt beispielsweise, dass Menschen nach Deutschland kommen, um das Sozialsystem auszubeuten. Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Deutschland profitiert von den ZuwanderInnen. Sie kurbeln die Wirtschaft an, zahlen in die Sozialkassen ein und tragen dazu bei, den Fachkräftemangel abzumildern.

Zitation: Migrationsgeschichte in Deutschland, https://www.domid.org/angebot/aufsaetze/essay-migrationsgeschichte-in-deutschland

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