Das Anwerbeverfahren war mit Hürden verbunden: Hatten ausländische Arbeitskräfte sich erst einmal beworben, mussten sie sich zunächst einer strengen gesundheitlichen Überprüfung unterziehen. Zudem kontrollierte die deutsche Bundesanstalt für Arbeit von Fall zu Fall äußerst akribisch, ob es für das jeweilige Anwerbeanliegen eines Unternehmens nicht eventuell doch geeignete deutsche Kandidat*innen gäbe („Inländerprimat“). War dies der Fall, so wurden diese als Arbeitskraft bevorzugt. Andernfalls konnten sich die Firmen aussuchen, aus welchem Land sie die benötigten weiblichen oder männlichen Arbeiter*innen anwerben wollten.
Migration wird so zu einem Aspekt, der gesteuert und reglementiert werden kann.
Durch das Regime der „Gastarbeit“ kam es in Deutschland zu einer „Unterschichtung“ der Arbeitswelt. Während die Arbeitsmigrant*innen die unbeliebten und schlecht bezahlten Arbeiten in der Schwerindustrie, dem Straßen- oder Untertagebau übernahmen, stiegen die deutschen Angestellten Kraft eines „Fahrstuhleffekts“ zu Vorarbeiter*innen auf. Ungleichheitsverhältnisse wurden so verstärkt. Solidarisierung und gemeinsames Eintreten für bessere Arbeitsverhältnisse war so nur schwerlich möglich.